11.12.2025
Linke hinterfragt Förderung der Denkfabrik R21
Berlin – Die Bundestagsfraktion Die Linke stellt die staatliche Förderung der Denkfabrik Republik 21 grundsätzlich infrage. In einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 21/2646) erkundigen sich die Abgeordneten nach den politischen, rechtlichen und haushaltsrechtlichen Hintergründen einer geplanten Zuwendung in Höhe von 250.000 Euro. Die Mittel sollen R21 nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2025 am 4. September 2024 zufließen – und zwar nicht projektbezogen, sondern als institutionelle Förderung.
Die Linke ordnet R21 als parteinahes Projekt im Umfeld der Union ein. Die Denkfabrik wurde 2021 von der früheren Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und dem Historiker Andreas Röddergegründet. Sie versteht sich selbst als „Denkfabrik für neue bürgerliche Politik“ und tritt mit dem Anspruch auf, bürgerlich-konservative Positionen im politischen und gesellschaftlichen Diskurs zu stärken.
Genau hier setzt die Kritik der Linksfraktion an. In der Vorbemerkung der Anfrage zeichnet sie das Bild einer strategischen Verschiebung staatlicher Förderpolitik zugunsten dezidiert bürgerlich-konservativer Projekte. Die Förderung von R21 erscheine demnach nicht als neutraler Beitrag zur politischen Bildung, sondern als Aufbau einer parteinahen Infrastruktur mit Steuergeldern. Besonders problematisch sei aus Sicht der Fragesteller, dass dieselben politischen Kräfte, in deren Umfeld R21 verortet werde, regelmäßig eine scharfe Kritik an staatlicher Förderung von Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen äußerten.
Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Förderpraxis selbst. Die Linke will wissen, ob im Fall von R21 der übliche Weg über zeitlich begrenzte Projektförderungen übersprungen wurde und stattdessen direkt eine institutionelle Grundfinanzierung gewährt wird – und wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung. Damit verknüpft ist die Frage nach den Kontrollmechanismen: Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Mittel ausschließlich zweckgebunden und gemeinnützig verwendet werden und nicht für parteipolitische Aktivitäten, Wahlkämpfe oder Kampagnen eingesetzt werden?
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Neutralitätsgebot. Die Abgeordneten fragen, wie die Bundesregierung gewährleistet, dass die Aktivitäten von R21 nicht gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität verstoßen. Dabei verweisen sie auf das Selbstverständnis der Denkfabrik, die sich nicht als neutraler Beobachter, sondern ausdrücklich als Akteur in politischen und kulturpolitischen Auseinandersetzungen präsentiert. Wenn R21 eine „bürgerliche Stimme“ stärken wolle und sich als Korrektiv zu linken und progressiven Diskursen inszeniere, stelle sich die Frage, ob dies noch mit den Anforderungen an staatlich geförderte Einrichtungen vereinbar sei.
Breiten Raum nehmen zudem Fragen zu personellen und politischen Verflechtungen ein. Die Linke möchte wissen, welche Vorstands-, Geschäftsführungs- oder Beiratsmitglieder von R21 politische Ämter innehaben oder enge Bindungen zu Parteien – insbesondere zur Union oder zur FDP – pflegen. Auch mögliche Aktivitäten der Denkfabrik im Vorfeld oder Umfeld politischer Kampagnen werden thematisiert: Hat R21 in Publikationen, Veranstaltungen oder über soziale Medien explizit für oder gegen bestimmte Parteien Position bezogen? Gab es Kooperationen mit Abgeordnetenbüros oder eine inhaltliche Zuarbeit zu Wahlkämpfen oder Gesetzesvorhaben?
Eng damit verbunden ist die Frage nach der Gemeinnützigkeit. Die Linksfraktion erkundigt sich, wann diese zuletzt durch das zuständige Finanzamt überprüft wurde und ob es Beanstandungen oder Hinweise auf Grenzfälle gegeben hat. Darüber hinaus will sie wissen, welche Ressorts an der Förderung beteiligt sind, ob es Überschneidungen mit anderen Fördertöpfen gibt und welche Rolle das Kanzleramt oder das Bundespresseamt bei der Entscheidung gespielt haben.
Am Ende zielt die Anfrage auf das ideologische Profil der Denkfabrik. Die Bundesregierung soll Stellung dazu nehmen, ob es Hinweise gibt, dass R21 einseitige Narrative in zentralen politischen Debatten – etwa zu Migration, Geschlechterpolitik oder Klimaschutz – stärkt und ob eine solche Schwerpunktsetzung mit dem Neutralitätsgebot vereinbar ist. Die Linke verbindet damit eine grundsätzliche politische Lesart: Wenn eine Denkfabrik, die sich programmatisch gegen progressive Kräfte positioniert und an der rhetorischen Verschiebung politischer Grenzen mitwirkt, staatlich gefördert wird, drohe der Staat selbst zum Akteur in kulturkämpferischen Auseinandersetzungen zu werden.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert darzulegen, wie sie sicherstellen will, dass R21 weder als verlängerter Arm parteipolitischer Strategien fungiert noch mit öffentlichen Mitteln eine dauerhafte parteinahe Infrastruktur aufgebaut wird. Die Antworten auf die Kleine Anfrage dürften damit über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang des Bundes mit politisch positionierten Denkfabriken haben.
Armin König