Nach uns die Sintflut – Die CDU kann und will nicht Klimapolitik machen

Nach uns die Sintflut – Wie deutsche Politiker das Land weiter zubetonieren, für Autobahnen noch mehr Geld ausgeben, Öffentlichkeitsbeteiligung und Klagen einschränken und die Belange von Bürgern, Verbänden rasieren (wollen)
Mit dem neuen Verkehrsminister Bilger, der schon als Scheuers Staatssekretär das Maut-Desaster mit verursacht hat, wird dies noch einfacher. Er will ja schon die Bahn-Infrastrukturprojekte einschränken – Stichort: Korridorsanierung.
Ich schreibe dazu gerade einen kleinen Zeitschriften-Aufsatz:
Regierungen, Abgeordnete und Parteien in Kooperation mit der Wirtschaft immer wieder Initiativen, die Errungenschaften der Informationsfreiheit und des Umweltschutzes für unsere und nachfolgende Generationen einzuschränken.
Man nennt das dann »Planungsbeschleunigung«.
CDU, CSU und FDP sind ebenso wie global agierende Konzerne, die nicht selten als Parteienspender auftreten, Bauunternehmungen, Immobilienentwickler und Großinvestoren in den Bereichen Industrie, Energie, Entsorgung und Verkehr besonders scharf auf »Planungsbeschleunigung« durch Rechte-Einschränkung zu Lasten von Bevölkerung und NGOs. Autobahnbau steht dabei besonders im Vordergrund der Beschleunigungsfetischisten.
CDU und CSU haben NGOs mittlerweile sogar zum großen Feind erklärt. Ganz perfide und hinterhältig ist in diesem Zusammenhang die rechtsextreme AfD, die seit ihrer Gründung umwelt- und menschenfeindlich agiert.
Der Deutsche Bundesrat, also die Länderkammer, hat auf Initiative Sachsens und ihres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (2025) im Bundestag eine Initiative zur »Beschleunigung und Vereinheitlichung von Planungsverfahren« gestartet, die vor allem eine massive Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Klagerecht vorsieht. Noch gravierender ist der »Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts«, den sowohl Bundesregierung als auch Bundesrat als Drucksache vorgelegt haben und der einen wahren Horrorkatalog enthält, um trotz des demografischen Wandels Baugebiete in Außenbereichen zu erleichtern und Einwände von betroffenen Bürgern und Umweltverbänden massiv einzuschränken. Soll in einem nach § 201a bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt in einem Bebauungsplan ein Baugebiet, das zumindest auch dem Wohnen dient, festgesetzt werden, so liegt die in dem Bebauungsplan vorgesehene Wohnbebauung im überragenden öffentlichen Interesse und soll als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Abwägungen eingebracht werden. Für Investoren und Spekulanten ist dies ein Traum. Man beachte die Kombination: auch wenn das Gebiet lediglich »zumindest auch dem Wohnen dient«, wird ein »überragendes öffentliches Interesse« normiert. Einwände sind da kaum noch möglich, zumal bei der Abwägung das Wohnen als »vorrangiger Belang« gilt. In einem solchen Fall haben Natur und Umwelt, gesundes Wohnen und berechtigte Einwände von Nachbarn kaum noch Chancen. Noch schlimmer wird es bei großen Infrastrukturvorhaben. Die Länderkammer will die Liste der Straßenbauvorhaben, für die eine Planungsbeschleunigung gelten soll, massiv ausweiten. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf »zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)« (BT-Drs. 21/5508) will die Anzahl der Projekte von ursprünglich 89 (Vorschlag der Bundesregierung) auf 149 erweitern. Dazu gehören dann Autobahnen, Autobahnkreuze und Brücken. Die Versiegelungs- und Autobahnfetischisten versuchen alles, Milliarden in diesen Bereich zu lenken, Umwelt- und Klimaschutz zurückzudrängen und Klagemöglichkeiten (Verbandsklagen, Einzelklagen) massiv einzuschränken durch Verkürzung der Instanzenwege, Präklusionsvorschriften und Veränderung von Vorrang-Tatbeständen. Hier führen Politiker Krieg gegen Umwelt, Natur und Bürgerinteressen. Man muss wissen, dass die Vorschläge der rechtsextremen AfD noch rabiater sind und erst recht die Öffentlichkeitsbeteiligung rasieren. Es gilt das Motto »Nach uns die Sintflut«.