Probleme bei Überweisungen

Die seit Oktober 2025 geltenden neuen Regeln beim Ausfüllen von Überweisungen sorgen immer wieder für Probleme, auch bei den Spendern unserer privaten Stiftung.
Diese Regelung ist für Verbraucher ziemlich problematisch, stellenweise absurd, da sie von Geldüberweisern die Kenntnis von Kontobezeichnungen verlangt, die oft von den Briefkopf- oder Rechnungsbezeichnungen abweichen.
Die EU und die Banken haben hier gemeinsam ziemlich unsinnige Regeln aufgestellt, Betrugsbekämpfung in allen Ehren.
Tatsächlich wird nun jegliches Risiko auf die Verbraucher überwälzt.
DAS KANN SO NICHT AUF DAUER GEHEN!
Warum machen die Banken das nicht besser?
Eigentlich muss doch die BANK vor der Ausführung einer Überweisung prüfen, ob die angegebene IBAN und
der eingegebene Empfängername zusammenpassen.
In der Praxis entstehen aber zahlreiche Probleme:
– Viele Organisationen treten nach außen unter einem anderen Namen auf als dem offiziellen Kontoinhaber.
– Stiftungen verwenden Kurzbezeichnungen.
– Vereine nutzen Projektnamen.
– Arztpraxen firmieren unter dem Namen des Inhabers.
– Universitäten besitzen unterschiedliche Kontobezeichnungen.
– Behörden haben bei der Bundesbank teilweise andere Kontoinhaberbezeichnungen als auf ihren Briefköpfen.
Dadurch erhält der Zahler Warnungen, obwohl die Überweisung völlig korrekt wäre.
Technisch wäre durchaus mehr möglich.
Ein modernes System könnte beispielsweise
alle offiziell registrierten Namensvarianten akzeptieren
und Handelsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnisse,
Geschäftsbezeichnungen mit berücksichtigen.
Stattdessen vergleichen viele Systeme lediglich den hinterlegten Kontoinhabernamen mit dem eingegebenen Namen.
Aber vermutlich sind die Bank-Datensysteme ohnehin nicht State of the Art.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf eine Korrektur der Haftungsverteilung hinzuwirken: Solange der Namensabgleich technisch unzuverlässig ist und strukturell falsche Warnungen („false positives“) erzeugt, darf allein die Anzeige eines Warnhinweises den Zahlungsdienstleister nicht von der Haftung befreien und das Risiko vollständig auf den Verbraucher verlagern.
Die Aufsicht (BaFin) soll verpflichtet werden, die Quote der Fehlwarnungen je Institut regelmäßig zu erheben und zu veröffentlichen, damit die Qualität der Umsetzung überprüfbar wird.
Armin König