Armin König

Befangenheitsantrag gegen Bergamtschef

Befangenheitsantrag gegen Bergamtschef
Die Gemeinde Illingen hat einen Befangenheitsantrag gegen den Leiter des Saarbrücker Bergamts gestellt. Nach Angaben von Bürgermeister König geht es um „wahrheitswidrige Behauptungen“. Der Behördenleiter habe in einer Anfrage behauptet, es gebe keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Vorgespräche zwischen RAG und Bergamt zum Abschlussbetriebsplan der Grubenflutung. König sagte, er habe mithilfe des Oberbergamtes die Akten einsehen können. Darin habe er mindestens ein Dutzend Vermerke und Notizen zu den Gesprächen entdeckt.
SAARTEXT vom 15.02.2018
Es geht dabei um das Abschlussbetriebsplan-Verfahren.
Das ist das zweite wichtige Verfahren neben dem Planfestsetllungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung.
Beide Verfahren hängen untrennbar miteinander zusammen.
Deshalb hat die Befangenheit eines Verfahrensführers eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für das Gesamtverfahren der Grubenflutung.