Armin König

Das Globus-Projekt Betzenhölle im Naturschutzgroßvorhaben ist vorerst gestoppt – Kommunalaufsicht gibt Dr. Armin König Recht

Das Globus-Projekt Betzenhölle im Naturschutzgroßvorhaben ist vorerst gestoppt. Die Kommunalaufsicht hat Illingens Bürgermeister Dr. Armin König (CDU) im Globus-Streit Recht gegeben. Der Beschluss der Landschaft der Industriekultur Nord (LIK), einem Raumordnungsverfahren zuzustimmen, ist ungültig. Die geheime Abstimmung war rechtswidrig. Das Globus-Großprojekt im LIK-Nord-Kerngebiet liegt damit auf Eis, denn ohne LIK-Beschluss gibt es weder ein Raumordnungsverfahren noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Und auch die Prüfung durch den Bund ist erst einmal abgesagt. „Es darf nicht geplant und nicht gebaut werden. Der Zuschussbescheid und die Verwaltungsvereinbarung verbieten das.“
König kämpft für die Einhaltung von Recht und Gesetz im Naturschutzgroßvorhaben – und für den Einzelhandel in den Kreisgemeinden. Er sieht sich durch die Entscheidung der Kommunalaufsicht in seiner Auffassung bestätigt, dass das ganze Projekt an der Stelle und in dieser Größe nicht machbar ist.    

Für den erfahrenen Verwaltungswissenschaftler, der seit 20 Jahren Bürgermeister ist, kommt die Entscheidung nicht überraschend: „Das Gesetz ist eindeutig. Wenn ein Gemeinderat seinem Bürgermeister und seinen Ratsmitglieder vorschreibt, wie sie in einem Zweckverband zu stimmen haben, muss offen abgestimmt werden.“ Das Gegenteil war passiert. König hatte bei der Verbandsversammlung der LIK Nord in Wemmetsweiler beantragt, offen abzustimmen. Stattdessen wurde mit Mehrheit beschlossen, geheim abzustimmen. Das war ein Rechtsbruch.  

In der Mitteilung an Zweckverbandsvorsteher Patrick Weydmann (SPD) schreibt die Kommunalaufsicht, „dass der Beschluss der LIK Nord an einem formalen Mangel leidet, weil er unter Verstoß gegen §13a Absatz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) zustande gekommen ist. Danach haben Beschlüsse und Wahlen in offener Abstimmung zu erfolgen, soweit eine Weisung vorliegt.“    

König verlangte deshalb eine Prüfung von Amts wegen, ob eine Weisung vorlag. Die kommunalen Gremien der Verbandsmitglieder von Illingen, Quier­schied, Friedrichsthal, Kreisstadt Neunkirchen und Landkreis Neunkirchen haben über die in der Verbandsversammlung des LIK.Nord anstehende Entscheidung beraten. Der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied hat in seiner Sitzung vom 15.09.2016 unter ‚TOP 4 den nachfol­genden Beschluss gefasst: „Die stimmberechtigten Mitglieder in der Verbandsversammlung der LIKNord sowie der Bürgermeister werden angewiesen, der Einleitung eines fünnlichen Raumordnungsverfah­rens im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung eines Globus-Verbrauchermarktes in Neunkirchen zuzustimmen, sofern infolge der Umsetzung weder bereits erhaltene noch zu­künftige Fördermittel verloren gehen noch die Zielsetzung des Projektes LlK.Nord gefährdet wird.“  

Die Bewertung der Kommunalaufsicht ist eindeutig: „Seitens des Gemeinderates der Gemeinde Quierschied lag somit ein formeller Weisungsbe­schluss an die Vertreter in der Zweckverbandsversammlung vor, mit der Folge, dass gemäß § 13a Absatz 2 KGG über ‚TOP 5 der Sitzung offen abzustimmen war. Der Beschluss der Verbandsversammlung verstößt somit gegen§ 13a Absatz 2 KGG und ist insoweit rechtswidrig.“

Jetzt müssen die Gremien neu beraten. 

Mit einer Wiederholung des Beschlusses ist es nach Königs Auffassung nicht getan. Denn die Kommunalaufsicht hat der LIK Nord noch mehr ins Stammbuch geschrieben, ohne die weiteren vier Anfechtungsgründe inhaltlich zu prüfen, da dies nicht mehr notwendig war. So wird „insbesondere bzgl. der mit der Beschluss­fassung intendierten Rechtsfolgen“ auf das „einem  Raumordnungsverfahren entgegen­stehenden Planungsverbot“ hingewiesen, deren Einschätzung aber „nicht der Kommunalaufsicht, sondern den hierfür zuständigen Fachbehörden obliegt“. 

König empfiehlt der Landesregierung, „der Firma Globus klar zu kommunizieren, dass die Globus-Ansiedlung im Naturschutzgroßvorhaben Betzenhölle unter den Bedingungen des Rechtsstaats nicht zulässig ist und die Reißleine zu ziehen. Recht muss Recht bleiben, ganz gleich, wie reich einer ist. Vor dem Gesetz sind alle gleich.“