Armin König

Die UN-Behindertenrechts-Konvention gilt auch im Saarland

Die UN-Behindertenrechts-Konvention gilt auch im Saarland – aber Inklusion findet nur partiell statt.

Reden wir nicht um den heißen Brei
Drei Jahrzehnte Erfahrungen mit den Themen Inte-gration und Inklusion haben uns gelehrt, der Wahr-heit ins Auge zu schauen: Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes ist ein hehres Ziel, ein frommer Wunsch in Festreden. Doch im Alltag stößt die In-klusion von Menschen mit Handicap trotz der Anfor-derungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf größte Schwierigkeiten – ebenso wie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund.
Dem wollen wir entgegenwirken: durch Aufklärung, durch Sensibilisierung, durch die Förderung inklu-siver Projekte und inklusiver Wohnideen und durch praktische Hilfen für den Alltag (Therapien, Hilfsmittel zur Selbständigkeit, Unterstützung Bedürftiger).

Ihre Spende für die Kleinen in der Region – damit unsere Kinder Zukunft haben.

Bildung – Kultur – Inklusion – Bewegung – Gemeinsinn
Spenden bitte an:
Stiftergemeinschaft der Sparkasse Neunkirchen – Verwendungszweck:

Stiftung Kleine Helden – Kinder brauchen Chancen
Konto: DE 87592520460073202274
Sparkasse Neunkirchen

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