Armin König

Ein Kampf gegen die Windmühlen der Bürokratie in Sachen Informationsfreiheit?

Die Richtlinie RL 90/313/EWG „geht von der Auffassung aus, daß Umweltfragen am besten unter Beteiligung aller betroffenen Bürger auf der entsprechenden Ebene behandelt werden können. Das Bewußtsein der Bevölkerung für Umweltfragen und die Beteiligung an deren Erörterung hängen vor allem vom öffentlichen Zugang zu Informationen ab. Indem die Richtlinie den Zugang zu Informationen über die Umwelt fördert, leistet sie einen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen und damit auch zur Verbesserung des Umweltschutzes.

Zweck der Richtlinie ist es, den freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.“

Das hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft am 29. Juni 2000 geschrieben – vor 14 Jahren. Und noch immer fällt es der deutschen Verwaltung schwer, diesen Kurswechsel vom Amtsgeheimnis zur Informationsfreiheit zu akzeptieren. Deshalb befallen mich zunehmend Zweifel, ob der Beamtenstaat je reformierbar ist.