Armin König

Mängel beim Antidoping-Kampf

 Die Meldung überrascht.19 von 60 überprüften Sportfachverbänden haben laut Antidopingbericht im Jahr 2008 Mängel bei der Umsetzung des Nada-Codes (Nationale Antidoping-Agentur) zu verzeichnen. Deshalb müssen sie Zuschüsse zurückzahlen. Das wurde heute im Sportausschuss des Deutschen Bundestags mitgeteilt. Die Rückforderungen bewegen sich in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße zwischen 1 und 16 Prozent der Zuwendungen. Der Parlamentarische Staatssekretär Christoph Bergner stellte klar, dass die Mittel dem Sport nicht verloren gingen. Wie in den Haushaltsberatungen verabredet, würden sie für die Dopingprävention verwendet.

Im Parlamentsdienst hib (heute im bundestag) heißt es: "Der Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Michael Vesper, sagte, es sei für den DOSB entscheidend, dass durch die Verstöße der Antidopingkampf nicht beschädigt worden sei. Vielfach seien fehlerhafte Antidopingklauseln in den Arbeitsverträgen ”auch von Buchhaltern und Reinigungskräften“ Grund für die Sanktionierung gewesen. Als ”unverhältnismäßig“ kritisierte der DOSB-Generaldirektor die Strafe gegen den Bob- und Schlittenverband wegen Verstößen bei den Wettkampfkontrollen. In diesem Fall habe es sich lediglich um eine Meldung an das falsche Labor gehandelt. Die Nada sei damit beauftragt, die Selbstauskünfte der Verbände zu bündeln und auszuwerten, sagte Nada-Geschäftsführer Göttrik Wewer. Welche zuwendungsrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben würden sei allein eine Frage des BMI. Für die Nada stelle sich eher die Frage, ob man einen eventuellen Dopingfall in dem Verband sanktionieren könne, oder ob Verstöße des Verbandes dies verhindern würden. Aus Wewers Sicht habe sich gezeigt, dass einige Mitarbeiter von Verbänden, die teils ehrenamtlich arbeiteten, von den komplexen Vorschriften überfordert seien. Gleichwohl müsse ”Bemühen und guter Wille erkennbar sein“.