„Nachhaltigkeit“ und „nachhaltige Entwicklung“ spielen nicht nur in umweltpolitischen und wissenschaftlichen Diskursen eine Rolle. Auch in der Kommunalpolitik hat das Thema in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Kommunen nehmen sich vor, Natur- und Umweltressourcen für die nachfolgenden Generationen zu bewahren, die Artenvielfalt zu wahren, Kultur- und Landschaftsräume dauerhaft zu sichern und Klimaschutz-Initiativen zu starten. Auch sozial- und finanzpolitisch gewinnt die Forderung nach Nachhaltigkeit an Bedeutung. Bernd Klauer formuliert: „Die Gemeinsamkeit aller Nachhaltigkeitsdefinitionen ist der Erhalt eines Systems bzw. bestimmter Charakteristika eines Systems, sei es die Produktionskapazität des sozialen Systems oder des lebenserhaltenden ökologischen Systems. Es soll also immer etwas bewahrt werden zum Wohl zukünftiger Generationen“.
Obwohl es keine eindeutige Definition gibt und eine erhebliche Bedeutungsunschärfe festzustellen ist, wenn es um Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung geht, lässt sich das Thema doch recht gut einordnen.
Für die Kommunen von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang
– Umweltpolitik
– Wirtschaftspolitik
– Haushaltspolitik
– Energiepolitik
– Sozialpolitik und
– Bildungspolitik.
Eine Politik, die dem 1992 in Rio den Janeiro aufgestellten Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung entspricht, soll ökonomisch, ökologisch und sozial tragfähig und zukunftsfähig sein. „Kernfrage der Nachhaltigkeit ist der Interessenausgleich zwischen den Generationen, der auch künftigen Generationen gute Voraussetzungen für die Gestaltung ihres Lebens schaffen soll“, schreibt Paul Kevenhörster, Professor Emeritus an der Wetfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Im Mittelpunkt steht der Erhalt (oder die Schaffung) von Strukturen, die dem dauerhaften Funktionieren von Systemen dienen.