Armin König

Nitratbelastung im Saarland höher als bisher angenommen

Nitratbelastung im Saarland höher als bisher angenommen – von 36 Messwerten nur zwei unkritisch – statt 50-Milligramm pro Liter zweimal über 80 Milligramm
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Die Nitratbelastung des Grundwasser und der Oberflächengewässer im Saarland ist offenbar höher als bisher angenommen. Der Vorsitzenden des Umweltvereins Pro2O, der Illinger Bürgermeister Dr. Armin König, forderte im Namen von proH2O verstärkte Anstrengungen des Landes, um die Grenzwerte der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten. Das gelte nicht nur für Nitrat, sondern auch für weitere Schadstoffe und für Grubenwasserbelastungen. Aussagen des Landwirtschaftsfunktionärs Hans Lauer „Hier im Saarland sind wir im Paradies“ bezeichnete König als verharmlosenden Unsinn.
König hat beim Umweltministerium nachgefragt, wie die tatsächlichen Messwerte der letzten drei Jahre waren und dabei festgestellt, dass der Grundwasser-Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter in den besonders belasteteten Gebieten bei Altforweiler (Kreis Saarlouis) und an der Leuk (Kreis Merzig-Wadern) in den letzten drei Jahren 28mal überschritten war. Die höchsten Messwerte wurde im Bereich Alforweiler am 22. November 2017 und am 10. Dezember 2018 mit 81,9 und 81,7 Milligramm pro Liter festgestellt. Hier scheint insbesondere die Landwirtschaft im Bereich der Lisdorfer Au Auswirkungen zu haben. Von 36 Messwerten waren nur zwei unkritisch. Jeder fünfte Messwerte lag zwischen 40 mit 50 Milligramm. Es handelt sich also nicht um Ausreißer, sondern um ein systemisches Problem.
Etwas besser sieht es an der Leuk aus. Aber auch hier wurden die Grenzwerte von 50 Milligramm pro Liter 23mal überschritten. Das ist nach Europarecht unzulässig. Allerdings gibt es nur zwei offizielle Messstellen – damit wird das Gesamtbild geschönt. Die höchsten Werte wurden am 28. November 2018 mit 59,2 Milligramm und am 28. Mai dieses Jahres mit 58 Milligramm gemessen.
Da es im Saarland nur zwei Überblicksüberwachungsmessstellen nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt, haben auch nur dort Messwert-Überschreitungen europarechtliche Relevanz.
Bereits 2017 hatte die Landesergierung festgestellt, dass es an 14 von 307 Messstellen zu einer Überschreitung des Schwellenwerts kam. Man sprach damals von „punktuellen Überschreitungen“. Nach den jetzt vorliegenden Werten handelt es sich aber um mehr als nur ein punktuelles Problem. „Wir sind im Saarland viel besser dran als die meisten Bundesländer, das ist richtig. Die großen Mastbetriebe liegen in Flächenländern wie Niedersachsen. Trotzdem kann das Ergebnis nicht befriedigen, zumal das Ministerium schon jetzt davor warnt, dass die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie auch zum letztmöglichen Zeitpunkt 2027 nicht eingehalten werden“, erklärte König in einer Pressemitteilung.
Auf die Frage, ob es seit 2016 „signifikant erhöhte Nitratwerte in diesen Bereichen gab“, antwortete das Umweltministerium mit „nein“. König hält diese Aussage für falsch. 
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gibt es im Saarland 14 Messstellen, an denen der Schwellenwert von 50 mg/l im Jahr 2017 überschritten wurde. An zwei Dutzend Messstellen gab es Werte zwischen 37,5 und 50 Milligramm pro Liter Nitratkonzentration im Grundwasser.
Zwar werden Nitrate bei der Aufbereitung des Wasser ausgefiltert. Aber: Je höher die Belastung des Grundwassers ist, desto aufwändiger muss es gefiltert werden, um als Trinkwasser genutzt zu werden. Das ist teurer für Wasserwerke und Verbraucher.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof EuGH (Rechtssache C 197/18) gelten keine Durchschnittswerte, sondern Grenzwerte. Wo diese überschritten sind, kann jeder Einzelne von den Mitgliedstaaten verlangen, dass zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen nach Artikel 5 Abs. 5 der Richtlinie 91/676 ergriffen werden. 
Auf die Frage des ProH2O-Vorsitzenden, ob das Ministerium nun zusätzliche Maßnahmen treffen will, die über die Vorgaben der Düngeverordnung hinausgehen, erklärte das Ministerium:
„Die Richtlinie adressiert den Mitgliedsstaat. Insoweit muss Deutschland sicherstellen, dass bei Überschreitung des Schwellenwertes (auf Grund landwirtschaftlicher Einflüsse) zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen ergriffen werden.
Dies wurde von Deutschland über § 13 Düngeverordnung umgesetzt und das Saarland hat die entsprechende Landesverordnung erlassen. Soweit hier Nachbesserungen notwendig werden, werden auch diese zeitnah im Saarland umgesetzt.
Zusätzliche Maßnahmen im Sinne von Düngeeinschränkungen im Bereich der Landwirtschaft, die über die Vorgaben der gültigen Düngeverordnung hinausgehen, sind nicht vorgesehen. Weitere Maßnahmen, die umgesetzt wurden, sind im 2. Bewirtschaftungsplan ausgewiesen:
· Gewässerberatung
· verstärkte Kontrollen.
Hierfür wurde jeweils eine neue Stelle geschaffen.“

König hält diese Maßnahmen nicht für ausreichend. 
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Die deutsche Düngeverordnung ist von der EU-Kommission beanstandet worden. 

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In Rheinland-Pfalz wurde jetzt ein Ausbau de Nitrat-Messstellen und die Veröffentlichung der Messergebnisse gefordert.