Armin König

Öffentliche Konsultation zur europäischen Bürgerinitiative

Mit dem Vertrag von Lissabon wird eine neue Form der Bürgerbeteiligung an der Politikgestaltung der Europäischen Union eingeführt. Dabei handelt es sich um die europäische Bürgerinitiative, die es möglich macht, dass Bürgerinnen und Bürger der Union die Europäische Kommission zur Vorlage eines Vorschlags in einem in die Zuständigkeit der EU fallenden Bereich auffordern können. Voraussetzung ist, dass mindestens eine Million Staatsangehörige aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten die Initiative unterstützen.Bevor die Bürger dieses neue Recht ausüben können, müssen einige grundlegende Bestimmungen und Verfahren in einer EU-Verordnung festgelegt werden.

Angesichts der Bedeutung dieses neuen Instruments für die Bürger, die Zivilgesellschaft und sonstige Beteiligte hat die Kommission eine breit angelegte öffentliche Konsultation eröffnet, um die Meinung aller interessierten Kreise dazu einzuholen, wie die Bürgerinitiative in der Praxis funktionieren soll.

Das Grünbuch der Kommission zur europäischen Bürgerinitiative pdf - 64 KB [64 KB] 

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, mit dem diese Konsultation eingeleitet wird, gibt einen Überblick über die rechtlichen, administrativen und praktischen Fragen, die in der Verordnung geklärt werden müssen. In ihm werden eine Reihe von Fragen angesprochen, zu denen sich die interessierten Kreise bis zum 31. Januar 2010 äußern können

http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_de.htm