Paul Kirchhof (2009): Das Maß der Gerechtigkeit – Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht. München. Droemer.
Er ist nicht nur einer der kompetentesten Juristen der Republik, sondern auch einer der besten Finanz- und Steuerrechtler, war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, sorgte im Kompetenzteam von Angela Merkel 2005 für Aufsehen und Schlagzeilen, wurde sehr ungerecht von Gerhard Schröder und anderen sozialdemokratischen Wahlkämpfern behandelt und zog sich anschließend in die Wissenschaft zurück. Es war kein Rückzug in den Schmollwinkel. Er hat analysiert und philosophiert und anschließend ein Werk geschrieben, das der Gerechtigkeit auf den Grund geht: vom Ring des Gyges bis zur politischen Gerechtigkeit unserer Tage.
Die Republik ist nach Kirchhofs Befund aus dem Gleichgewicht geraten. Das gilt für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. In einem großen historischen Bogen entwickelt der ehemalige Verfassungsrichter seine rechtsphilosophische Sicht der Gerechtigkeit. Demnach ist Gerechtigkeit ein Auftrag „an jeden einzelnen Menschen, seine Einsichtsfähigkeit, seine Selbstlosigkeit“ (28) im Sinne einer „sokratischen Jedermannstugend.“ (28) Es ist keine ferne, unerreichbare Gerechtigkeit, schon gar keine tragisch besetzte, wie bei Hebbel (28), sondern eine Alltagsaufgabe. Dort geht es praktischerweise darum, „den Auftrag zu erfüllen, sich dem Gerechten möglichst anzunähern“ (28).
Aus diesem Ideal, das in Zeiten der Globalisierung anachronistisch klingt, entwickelt Kirchhof pragmatische Gerechtigkeitsanforderungen. Dazu gehören die „Stärkung der Verantwortlichkeit als Wirtschaftlichkeitsprinzip“ (219) und die Freiheit, einerseits „die Staatsgewalt in ihre Schranken“ (132) zu weisen, andererseits Verantwortung für Schwächere zu übernehmen. Kirchhofs Plädoyer für Gerechtigkeit und ein neues Gleichgewicht im Land setzt auf Werte, „eine Kultur des Maßes“ (11) und eine „Gerechtigkeit in der Generationenfolge, in sozialen Sicherungssystemen, in Maßstäben des Umweltschutzes, in der Verpflichtung auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ (373). Das klingt nur auf den ersten Blick konservativ, ist aber im 21. Jahrhundert innovativ.
In Maßlosigkeit und „Maßstablosigkeit“ (11) sieht Kirchhof große Gefahren für die Balance der Gesellschaft. Das gilt nicht nur für die Gier im internationalen Finanzmarkt, sondern auch für die nationalstaatliche Verschuldung. „Der Kampf des Rechts gegen die Verschuldung, für den Schutz der nächsten Generation, für die Stabilität des Geldeigentums und gegen Inflation und Währungsreform ist hochaktuell“ (371), bemerkt Kirchhof kritisch.
Der Verfassungsjurist lässt keinen Zweifel daran, dass er bei seinen Bemühungen um mehr Gerechtigkeit im menschlichen Zusammenleben auf den Markt setzt, nicht auf den so genannten starken Staat. Es geht ihm dabei um Gütererwerb und Güterverteilung: „Auf dem Markt bietet die Marktfrau ihre Äpfel an, und der Kunde erwirbt die roten und gelben Äpfel, die braunen und faulen bleiben liegen. In der Planwirtschaft hingegen teilt der Staat die vorhandenen Äpfel zu – auch die braunen und faulen. Mit dieser Beobachtung bleiben wir gelas-sen gegenüber einer aufgeregte Kritik, die eher den Markt in Frage stellt, als dass sie die Schwächen eines Finanzwettbewerbs ohne ein Kultur des Maßes ins Bewusstsein rückt.“ (31)
So plädiert Kirchhof dafür, die „Rahmenordnung für die soziale Marktwirtschaft [zu] erneuern“ (31). Er verlangt, dass „die Staatsorgane auf das Gemeinwohl hinwirken und die Grundrechte der einzelnen Menschen beachten“ (370). Das klingt in einem Rechts-staat trivial, ist es aber offensichtlich nicht. So sieht Kirchhof vor allem die Grundrechte der nächsten Generation durch verschwenderisches Handeln der jetzigen Generation bedroht. Er warnt aber auch vor der Ausplünderung des Staates durch Private – was für einen konservativen Staatsrechtler und Finanzjuristen ungewöhnlich erscheint. „Das Recht auf eigenes Glück baut auf die Unterscheidung zwischen freiheitsberechtigtem Menschen und freiheitsverpflichtetem Staat, begrenzt damit die Freiheit auf den selbstbeherrschten Lebensbereich und zieht deutliche Grenzen zu den Ressourcen der Allgemeinheit, die nicht für das Wohl eines Einzelnen eingesetzt werden dürfen.“ (371) Damit plädiert Kirchhof nicht für die angelsächsische Version der maßlosen Marktwirtschaft, bei der sich jeder ohne Einhegung und Eingrenzung durch die Staatsorgane nimmt, was er bekommen kann, sondern für eine verantwortungsgeleitete soziale Marktwirtschaft, die dem Recht des Stärkeren Grenzen setzt, aber auch den Staat selbst auf seine Aufgaben zurückführt. Es ist indirekt auch eine Fundamentalkritik gegenüber Managern, die Staats-Ressourcen in Anspruch nehmen um sich selbst zu bereichern.
Dem „Glasperlenspiel der Gewinnmaximierung durch Spekulation“ (374) steht Kirchhof skeptisch bis ablehnend gegenüber. Dem setzt er das Prinzip der Mäßigung entgegen. „Das Gesetz gibt Sicherheit. Freiheit setzt den Menschen dem Ungewissen aus. Das Gesetz schafft Bindung. Freiheit verantwortet sich in Schuld und Haftung.“ (373) Auch die sind einzufordern durch die Gesellschaft und die Staatsorgane.
Im Sinne der Gerechtigkeit und der gerechten Verteilung von Gütern und Ressorucen will der Verfassungs- und Finanzrechtler die Subventionsmentalität im Land eingrenzen: „Gegenwärtig wird sich diese Grenze vor allem im Schutz des Staatshaushalts gegen den Zugriff Privater bewähren müssen, die Subventionen, Steuervergünstigungen, Schutzschirme zu Lasten der Allgemeinheit beanspruchen“. (371) Sein klarer Befund: „Das Recht weist Verantwortlichkeiten zu“. (371) Diese müssen wahrgenommen werden. Darüber hinaus erwartet Kirchhof, dass die Bürger viel stärker als bisher vor Klientelansprüchen geschützt werden. Trotz der Notwendigkeit einer Verallgemeinerung der Rechts- und Handlungsmaßstäbe „geraten auch in der modernen Demokratie Gemeinschaftsanliegen – der Familien, der Sparer, der Arbeitnehmer – gegenüber gut organisierten, politisch erfahrenen Kleingruppen ins Hintertreffen“. (372) Parteilichkeit und Verbandswesen beunruhigen den Verfassungsrechtler besonders, stellen sie doch das Gerechtigkeitsprinzip in Frage.
Er fordert Verteilungsgerechtigkeit ein und verlangt von dem, „der Geld ausgeben will“ – also vor allem vom Staat – , dass er „es grundsätzlich vorher erwirbt, verdient.“ (375) Zu den Prinzipien eines gerechten Staatswesens gehört auch dass diejenigen, die zum Erwerb nicht der Lage sind, „einen Anspruch gegen die Rechtsgemeinschaft auf angemessenen Unterhalt“ (375) haben, um den existenziellen Finanzbedarf zu decken. Einschränkend fügt Kirchhof hinzu. “Keine Gesellschaft kann die Frage nach der Verteilungsgerechtigkeit abschließend beantworten.“ (375) Ähnlichkeiten zu John Rawls sind unverkennbar, Gerechtigkeit als Fairness ist auch bei Kirchhof als Leitprinzip erkennbar.
Kirchhofs wichtigster Befund aber lautet: „Vertrauen ist Bedingung der Gerechtigkeit“. (374) Deshalb ist Herrschaft auf Partizipation der Bürger und Dialog mit ihnen angewiesen. Politik muss ein Geben und Nehmen sein. „Menschen wollen nicht beherrscht werden, sondern sich auf eine Herrschaft verständigen, die letztlich dem einzelnen Menschen zugute kommt“. (374)
Die Menschen sind verunsichert, sie setzen zunehmend auf einen Verfassungsstaat, der Vertrauen und Sicherheit gewähren und Zuversicht vermitteln soll. „Allerdings schwindet das Vertrauen in das Geld, teilweise in die Ehrbarkeit von Kaufmann und Markt, in die Erneuerungskraft der Politik in die Distanz des Staates gegenüber Parteien und Interessengruppen.“ (374) Das hat Folgen, die seit Jahren zu beobachten sind. Sie werden als Politikverdrossenheit etikettiert, müssen im Kern aber als Vertrauensverlust verstanden werden, die weit über Proteststimmen und Wahlenthaltungen hinausgehen und „im Kern die Autorität des Rechts, damit den Gestaltungsanspruch des Gerechtigkeitsprinzips“ (374) berühren und in Frage stellen. Das aber ist ein zutiefst beunruhigender Befunde, der Reaktionen verlangt. Der Unvernunft und der Orientierungslosigkeit muss eine Rückbesinnung auf eine Kultur der Gerechtigkeit entgegengesetzt werden, die auf Freiheit in Verantwortung, rechtliche Maßstäbe, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und Fairness setzt. Es ist eine Grundhaltung, die sowohl der christlichen Soziallehre als auch dem aufgeklärten, freiheitlichen, verfassten, modernen Rechtsstaat verpflichtet ist. Dem entspricht am Besten eine modernisierte Soziale Marktwirtschaft.
Kirchhofs Fazit: „Die Marktwirtschaft erfüllt ihren Auftrag, ’sozial’ zu sein, wenn sie alle Menschen in Deutschland mit den benötigten Gütern versorgt, jeden Arbeitswilligen an den Einkommensströmen beteiligt, einen Mehrwert erwirtschaftet, der durch Steuern maßvoll abschöpft und den Kranken, Arbeitslosen und Schwachen zugewiesen werden kann“. (310) Gerechtigkeit nimmt die Starken in die moralische Pflicht, sozial verantwortlich zu sein, erlaubt aber auch die Freiheit, zu erneuern, zu gestalten und sich zu entfalten.
(c) Armin König 2009