Wie versprochen:
Petition an den Deutschen Bundestag (Transparenzregister, „Unstimmigkeitsmeldungen“ und Vereine)
Wortlaut der Petition
Verschonungsregeln für nicht steuerpflichtige Vereine im Hinblick auf Meldungen zum Transparenzregister. Die aktuellen Regeln sind unverhältnismäßig, setzen Vereine bei „Unstimmigkeitsmeldungen“ ins Unrecht, verletzen Datenschutzgrundsätze und gefährden das zivilgesellschaftliche Engagement. Digital geführte Vereinsregister enthalten bereits alle Angaben. Darüber hinaus ist der bürokratische Aufwand viel zu hoch.
Begründung
Hiermit reiche ich eine Beschwerde über die „Unstimmigkeitsmeldungen“ des Transparenzregisters ein und fordere Verschonungsregeln für nicht steuerpflichtige Vereine im Hinblick auf Meldungen zum Transparenzregister. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die Zumutung, die kleinen Vereinen und Stiftungen durch die Verpflichtung zur ständig aktuellen Eintragung ins »Transparenzregister« auferlegt werden, obwohl die Daten digital im Vereinsregister erfasst sind und die missbräuchliche Möglichkeit, »Unstimmigkeitsmeldungen« abzugeben, ohne das die Betroffenen davon erfahren, ist unverhältnismäßig.
Erst recht unverhältnismäßig sind Unstimmigkeitsmeldungs-Briefe des Bundesanzeigerverlags. Das ist unangemessen und bürgerfern in Form und Inhalt.
Es ist unverhältnismäßig, persönliche Daten der Vorstandsmitglieder wie Geburtsdaten und Wohnanschriften permanent aktualisiert an öffentliche Register zu melden. Das gilt insbesondere beim Transparenzregister, ohne dass dies für den Zweck der Geldwäscheprävention zureichende Bewandtnis hat. Hier werden Vereine in Generalverdacht genommen, während die echten Verdächtigen verschont werden. Prokuristen von Konzernen und ähnliche Akteure müssen nicht als „wirtschaftlich Berechtigte“ eingetragen werden, da sie ja laut Gesetz keine „wirtschaftlich Berechtigten“ sind, wenn sie nicht 25 Prozent der Anteile kontrollieren. Das ist lebensfremd. Es ist Alltag in der Hochfinanz und der Global-Konzernwirtschaft, Schachtelbeteiligungen aufzubauen.
Sind Vereinsvorstände „wirtschaftliche Berechtigte“? Nicht wirklich. Kontrollieren Vorsitzende und Vorstände bei einem eingetragenen Verein, der nicht steuerpflichtig ist, größere Vermögen? Stellt man sie unter generalisierten Geldwäscheverdacht. Das wäre allerdings undemokratisch und kontraproduktiv.
Die Vorstände sind tatsächlich „Berechtigte«. Sie sind berechtigt, ihre Zeit für die Daseinsvorsorge und den Gemeinsinn zu opfern, Verantwortung zu übernehmen, auch Risiken. Sie spenden. Sie setzen sich für die Allgemeinheit ein. Wenn ein Neider, Konkurrent, Banker, Bürokrat meint, „Unstimmigkeiten“ zwischen Vereinsregister und Transparenzregister anzeigen zu müssen, erhält der Vorsitzende eine auch für Akten-Schriftkundige schwer lesbare „Unstimmigkeitsmeldung“ des Bundesanzeigers. Betroffene fühlen sich kriminalisiert, weil es um das „Geldwäschegesetz“ geht und weil sie unter Fristsetzung mit Bußgeld bedroht werden.
Das konterkariert alle Anstrengungen zum zivilgesellschaftlichen Engagement und ist sozialwidrig. Dieses Vorgehen widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und verletzt aufgrund des Offenlegungszwangs die Grundsätze des Datenschutzes.
Ich bitte Sie daher, sich für eine Anpassungsneuregelung im Transparenzregister einzusetzen, die die Mehrheit der e.V.s außen vor lässt.