Armin König

Katrin Stein über Verantwortlichkeit in der Politik

Katrin Stein zur Verantwortlichkeit der Politiker

In Politikwissenschaft on November 20, 2009 at 11:24

Stein, Katrin (2009): Die Verantwortlichkeit politischer Akteure. Tübingen: Mohr Siebeck

http://politbuch.wordpress.com/2009/11/20/katrin-stein-zur-verantwortlichkeit-der-politiker/

Katrin Stein hat eine systematische, umfassende und sehr überzeugende Studie zur rechtlichen Verantwortlichkeit politischer Akteure vorgelegt. Dass diese Verantwortlichkeit der Politik und der Politiker nicht nur theoretisch, sondern auch in der Praxis existiert und rechtlich zu begründen ist, ist Basis ihrer Untersuchung.

Des öfteren hat die Übernahme politischer Verantwortlichkeit negative Folgen für die Akteure. Man kennt die Phrase: „… hat die Verantwortung für die Fehler übernommen und seinen Rücktritt erklärt“. Dabei reicht die Spanne angeblicher, mutmaßlicher oder tatsächlicher Verfehlungen von verbalen Missgriffen bis hin zu echten Skandalen und Korruption. Ingolf Deubel, Andrea Ypsilanti und Hartmut Mehdorn waren in jüngster Zeit prominente Verantwortlichkeitsübernehmer. Gern wird in solchen Fällen der Begriff „Affäre“ gebraucht: „Nürburgring-Affäre“, „Ypsilanti-Affäre“, „Daten-Affäre“ belegen, wie Skandalisierung und Affairisierung medial funktioniert.

Manche Rücktritte wirken im Nachhinein völlig unnötig. Man kennt das politische Spiel: Die Betroffenen müssen weichen, weil sie keinen Rückhalt mehr im eigenen Lager haben, nicht weil sie gravierende Fehlleistungen begangen haben.

Diese Vorbemerkungen zur Rezension machen deutlich, dass Unklarheiten begrifflicher, rechtlicher und normativer Art sehr problematisch sein können. Katrin Stein nimmt dies zum Anlass, Verantwortlichkeit und politische Herrschaft als rechtliches Phänomen verfassungsgeschichtlich, dogmengeschichtlich und staatstheoretisch zu untersuchen. Schwerpunktmäßig widmet sie sich der individuellen retrospektiven Verantwortlichkeit. Thematisiert werden „Möglichkeiten und Grenzen der Inanspruchnahme von politischen Akteuren für ihr vergangenes Handeln und die damit verknüpften Folgen“ (21). Die Untersuchung konzentriert sich auf bundespolitische Entscheidungsträger, die „an zentraler höchster Stelle unmittelbar das politische Geschehen gestalten“ (28). Im Fokus stehen der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder, die Abgeordneten, deren Verantwortlichkeit schwierig zu fassen ist, und die Bundesratsmitglieder. Dabei kommen sowohl die strafrechtliche als auch die politische Dimension zur Sprache. Die Rolle der Parlamente als „Foren der politischen Verantwortlichkeit“ (336) und deren Instrumente wird fundiert diskutiert. Als grundsätzlich positiv gilt die „Instrumentalisierung politischer Verantwortlichkeiten im politischen Meinungskampf“ (650). Sie erhöhe den Rechtfertigungsdruck auf Politiker und trage dazu bei, „die ständige Rückbindung der Entscheidungen an das Volk sicherzustellen“ (650). Stein warnt aber vor den Gefahren einer „Skandalisierung der Politik“ (672). Defizite sieht sie bei der strafrechtlichen Verantwortlichkeit politischer Akteure. Sie plädiert für die Schaffung eines Tatbestands der Haushaltsuntreue von Regierungsmitgliedern im Hinblick auf eine strafwürdige „Fehlleitung öffentlicher Mittel“ (656). Außerdem wird aus praktischen Gründen eine Novellierung des § 108e StGB zur Abgeordnetenbestechlichkeit angemahnt.

Armin König

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