UND WIEDER WERDEN DIE RISIKEN DER ATOMENERGIE WIDER BESSERES WISSEN GELEUGNET, UM AUF KOSTEN DER ALLGEMEINHEIT RENDITE ZU MACHEN

von Armin König
Deshalb 40 Jahre nach Tschernobyl und mitten im Ukraine-Krieg (Angriffe auf das Atomkraftwerk Saporischja) ein Memo gegen das Vergessen und gegen das globale Machtstreben. Denn Atom ist Macht (siehe Iran, siehe Indien – und die deutschen Politiker, die eine atomare Aufrüstung Deutschlands dezent ins Spiel bringen). Zumal weltweit die Investitionen in regenerative Energie UND ATOMKRAFT steigen – zu Lasten von Öl und Gas, was ja prinzipiell zu begrüßen ist (ohne Atom).
Ich schreibe gerade wieder ein Buch. Dabei geht es um Umwelt und Informationsfreiheit. Ohne den GAU von Tschernobyl gäbe es die europäische Umwelt-Informationsfreiheit nicht. Die will man in Deutschland jetzt wieder zurückdrängen. Ich finde das skandalös.
Das ist Ausschnitt aus dem Vorwort:
„Der atomare Super-Gau von Tschernobyl gilt heute als Sinnbild einer katastrophalen und menschenfeindlichen Desinformationspolitik, die auf Verschweigen, Vertuschen und Verfälschen der Fakten aufgebaut war und letztlich mit zum Ende der UdSSR beitrug. Er zeigt aber auch die Muster, die in der Hochrisiko-Technologie Kernenergie bis heute vorherrschen: Greenwashing, Vertuschung, der Risiken, Beschwichtigung, Frisieren der ökonomischen Bilanz, Rendite-Optimierung durch Globalisierung.
Sie wird als 100%ig beherrschbar dargestellt, wird als »ökologisches Invest« deklariert, um auch privatisierte Milliarden-Vorteile bei nachhaltigen Geldanlagen zu generieren, während gleichzeitig die Folgelasten der lebensgefährlichen »strahlenden« Energiegewinnung auf den Staat und seine Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden. Die Endlagersuche und ihre Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleinstag ist ein Armutszeugnis der Politik.
Aber das ist ja nichts Neues.
Schon die Reaktionen im Westen auf die Atomkatastrophe von Tschernobyl 1986 waren unverantwortlich und fundamental falsch.
Aus Rücksicht auf die Bedeutung der Kernenergie für die Energieversorgung und zur Vermeidung von Protestreaktionen gegen die 1986 schon sehr umstrittene Atomkraft wurde das Risiko der Reaktorhavarie von Tschernobyl in den ersten Tagen extrem verharmlost. Spitzenvertreter der Bundesregierung erklärten öffentlich, von der Katastrophe gehe für die Bundesrepublik keine Gefahr aus. Der damalige Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) trat in besonderer Weise als Beschwichtiger und Gefahren-Leugner in Erscheinung. Sein Verhalten gilt als exemplarisch für die massiven Defizite der damaligen Risiko- und Krisenkommunikation. Zimmermann, bekannt als »Old Schwurhand«, war die personifizierte Desinformation.
1986 wurde in dramatischer Weise sichtbar, dass ein Staat Umwelt- und Gesundheitsgefahren nicht beherrschen kann, wenn Behörden Informationen zurückhalten, beschönigen oder verspätet weitergeben, weil die Bevölkerung immer betroffen ist. Stakeholder-Beteiligung ist insbesondere bei Krisen und Katstrophen unverzichtbar. Tschernobyl war deshalb nicht nur ein atomarer Super-GAU in der UdSSR, sondern auch eine Umwelt- und Informationskatastrophe europäischen Ausmaßes.
Für die Bevölkerung in vielen Teilen Europas war die Erfahrung mit Radioaktivität zutiefst verstörend. Radioaktive Belastungen von Luft, Böden, Regen, Weideflächen, Pilzen, Milch und Gemüse wurden zu einem alles beherrschenden Thema, während offizielle Stellen vielfach unsicher, widersprüchlich oder verspätet kommunizierten. In der Bundesrepublik führte gerade dieses Kompetenz- und Kommunikationschaos der ersten Wochen dazu, dass bereits am 6. Juni 1986 das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegründet wurde, um die zuvor zersplitterten Zuständigkeiten zu bündeln.
So schnell ist noch nie ein wichtiges Ministerium in einer laufenden Legislaturperiode gegründet worden – und auch später nicht mehr.
Auch die Europäische Gemeinschaft zog aus dieser Erfahrung Konsequenzen. Die Richtlinie 90/313/EWG von 1990 leitete einen fundamentalen Wandel ein: Verwaltungstransparenz wurde im Umweltbereich erstmals als unionsrechtlich verbindliches Prinzip etabliert, und zwar nicht als Gnadenakt der Exekutive, sondern als Recht der Öffentlichkeit.“