Armin König

Verstoß gegen Neutralität: Kritik der Gemeinde Illingen am Erörterungstermin für 6800 Einwendungen gegen die Grubenflutung


Gemeinde Illingen kritisiert Terminierung und Ort : Auf dem RAG-Duhamel-Gelände in Ensdorf wird Großzelt aufgebaut

Das Oberbergamt hat den Erörterungstermin für die mehr als 6800 Einwendungen gegen die Grubenflutung für den 3. Juni angesetzt – eine Woche nach der Kommunalwahl und wenige Tage vor möglichen OB- und Bürgermeisterstichwahlen, die in zahlreichen Gemeinden zu erwarten sind. Da es in Illingen nur zwei Bewerber um das Bürgermeister-Amt gibt, fällt hier die Entscheidung schon am 26. Mai. Das ist aber nicht überall im Land so.
Es ist eines der größten Genehmigungsverfahren, die es je im Saarland gab: Von den RAG-Plänen, das Grubenwasser ansteigen zu lassen, sind bis zu 600.000 Menschen im Saarland betroffen. Der Grubenwasseranstieg wird im Saarland voraussichtlich zu Erschütterungen und auch Hebungen und Oberflächenveränderungen führen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das begleitend zum RAG-Antrag zur Grubenwasserhaltung veröffentlicht wurde. Ob es zu Trink- und Grundwassergefährdungen kommen kann, ist umstritten. Die Gemeinde Illingen sieht konkrete Gefahren für die Netzinfrastruktur (Gas, Abwasser, Wasser) und einen massiven rechtswidrigen Eingriff ins kommunale Planungsrecht.
Der brisante Termin soll montags vor Pfingsten ab 10 Uhr in einem Großzelt in Ensdorf (Provinzialstr. 1 – auf dem RAG-Gelände) in nicht öffentlicher Veranstaltung durchgeführt werden. Dass ein Großzelt auf dem Gelände des Antragstellers aufgebaut wird, um Einwände gegen das Vorhaben zu erörtern, ist nach Ansicht von Bürgermeister Dr. Armin König höchst problematisch, weil es gegen das Neutralitätsgebot verstößt. „Es ist für uns völlig unverständlich, warum das Oberbergamt keine Halle auf neutralem Gebiet gemietet hat. Davon gibt es genug im Land.“ Das Oberbergamt setze sich ohne Not dem Vorwurf aus, den Antragsteller gegenüber den Einwendern bevorzugt zu behandeln.
Das ist nicht der einzige Kritikpunkt.
Wie schon beim Beginn des Planfeststellungsverfahrens legt man die Termine unmittelbar vor große Feiertage (damals Weihnachten, jetzt Pfingsten). Das sei offenkundig Absicht. Der Wiederholungsfall lege dies nahe. „Wenn das so ist, dann ist das unanständig.“
Möglicherweise wird die Entscheidung dann in den Sommerferien fallen, wenn noch kaum ein Gemeinderat konstituiert ist. Illingen wird voraussichtlich im August 2019 den Gemeinderat konstituieren. König forderte, die Entscheidung nicht vor September zu treffen. „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“.
Die Gemeinde Illingen hat ebenso wie das Gaswerk Illingen offiziell mit kompetenter anwaltlicher Unterstützung Einwände erhoben und diese auch gegenüber dem Saarländischen Landtag in einer Anhörung dargelegt.
Der Erörtertungstermin im Großzelt in Ensdorf ist nicht öffentlich. Es werden Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt. Man verweist auf eine Hausordnung, die noch gar nicht veröffentlicht ist. Die entsprechende Homepage des Oberbergamts ist für den normalen Nutzer überhaupt nicht zu finden. Sie ist zuletzt 2017 aktualisiert worden („Offenlegungsphase beginnt am 16.10.2017). Mit Google ist sie überhaupt nicht zu finden. Man muss die kryptische Seitenbezeichnung https://www.saarland.de/228869.htm kennen und eingeben.


Die Gemeinde Illingen kritisiert deshalb die mangelnde Transparenz des Oberbergamts.

Schlechte Informationspolitik, unzureichende Kommunikation, veraltete Webseiten, fehlendeAnsprechpartner für die Öffentlichkeit, Terminierung zwischen Kommunalwahl und Pfingsten, Zelt auf dem Gelände des Antragsteller, durchgehende Nichtöffentlichkeit der Beratungen – all dies trägt nicht zur Vertrauensbildung bei.

Trotz der ungünstigen Terminierung ist mit hohem Interesse der vielen Einwender zu rechnen. Kommunen, Behörden, Unternehmen und tausende Privatpersonen haben eine Vielzahl von Einwänden und Bedenken angemeldet. Der Erörterungstermin wird im Bedarfsfall an den Folgetagen fortgesetzt.
Die betroffenen Städte, Gemeinden und Kreise sollten vollzählig vertreten sein.
Es handelt sich um folgende Kommunen:
Gemeinde Bous

Gemeinde Ensdorf

Gemeinde Eppelborn

Gemeinde Großrosseln

Gemeinde Heusweiler

Gemeinde Illingen

Gemeinde Merchweiler

Gemeinde Nalbach

Gemeinde Quierschied

Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Gemeinde Riegelsberg

Gemeinde Saarwellingen

Gemeinde Schiffweiler

Gemeinde Schmelz

Gemeinde Schwalbach

Gemeinde Spiesen-Elversberg

Gemeinde Überherrn

Gemeinde Wadgassen

Kreisstadt Neunkirchen

Kreisstadt Saarlouis

Landeshauptstadt Saarbrücken

Mittelstadt St. Ingbert

Mittelstadt Völklingen

Stadt Bexbach

Stadt Dillingen

Stadt Friedrichsthal

Stadt Lebach

Stadt Ottweiler

Stadt Püttlingen

Stadt Sulzbach

Dr. Armin König – 13.4.2019