Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden und damit die Position der Blogger und Webseitenbetreiber gegenüber Abmahnern und Vertretern eines extrem engen Persönlichkeitsrechts gestärkt.
BVerfG, 1 BvR 1891/05 vom 9.3.2010, Absatz-Nr. (1 – 39), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100309_1bvr189105.html
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