Wegweisende Verfassungsgerichtsentscheidung für Blogger

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden und damit die Position der Blogger und Webseitenbetreiber gegenüber Abmahnern und Vertretern eines extrem engen Persönlichkeitsrechts gestärkt.

BVerfG, 1 BvR 1891/05 vom 9.3.2010, Absatz-Nr. (1 – 39), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100309_1bvr189105.html

Den Kommentar dazu finden Sie auf meiner Homepage:

http://www.arminkoenig.de/blog/archives/698