Armin König

Wegweisende Verfassungsgerichtsentscheidung für Blogger

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden und damit die Position der Blogger und Webseitenbetreiber gegenüber Abmahnern und Vertretern eines extrem engen Persönlichkeitsrechts gestärkt.

BVerfG, 1 BvR 1891/05 vom 9.3.2010, Absatz-Nr. (1 – 39), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100309_1bvr189105.html

Den Kommentar dazu finden Sie auf meiner Homepage:

http://www.arminkoenig.de/blog/archives/698