Armin König

Zur Frage einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen

Grundgesetz und Landesverfassung garantierten den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine angemessene Finanzausstattung. Nur auf der Grundlage ausreichender Finanzmittel könne sich die kommunale Selbstverwaltung wirksam entfalten. Der Umfang einer angemessenen Finanzausstattung sei nicht allein aus der Sicht der kommunalen Erfordernisse, sondern auch unter Berücksichtigung der finanziellen Belange von Bund und Ländern zu bestimmen. Allerdings sei die kommunale Finanzausstattung nicht mehr angemessen, wenn den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine der Landesverfassung entsprechende Betätigung der kommunalen Selbstverwaltung nicht mehr möglich sei.