Armin König

Zur Novellierung des Umweltinformationsgesetzes

Elf Jahre hat die Bundesrepublik Deutschland gebraucht, um nach Verabschiedung der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG die Interessen der Öffentlichkeit mit einem europarechtskonformen Umweltinformationsgesetz UIG zu wahren und die völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention zu erfüllen.