Armin Koenig: Das Vorhaben, die Betzenhoelle für eine XXL-Handelsansiedlung von Globus zu opfern, ist rechtswidrig und unverantwortlich
Das Vorhaben, die Betzenhölle für eine XXL-Handelsansiedlung von Globus zu opfern, ist rechtswidrig und unverantwortlich. Es gibt keinen vernünftigen Grund für eine Ausgliederung der Wald-Fläche Betzenhölle Neunkirchen aus dem Kerngebiet des gesamtstaatlich repräsentativen